bdo-Resolution Resolution: Gesundheit, Mobilität und Wirtschaft sichern. Für heute, morgen und übermorgen.

 

Vorbemerkungen: Deutschland, Europa und die Welt erleben derzeit eine beispiellose Krise durch die Coronavirus-Pandemie. Diese Entwicklung betrifft alle wesentlichen Teile des öffentlichen Lebens in Deutschland und macht mitunter dramatische Veränderungen und Schritte notwendig.

Auch und gerade der Personenverkehr mit Bussen ist im Nah- und im Fernverkehr sowie als tragende Säule des Tourismus von der aktuellen Entwicklung massiv betroffen. Die Busbranche, das sollte angesichts der angespannten Situation nicht vergessen werden, ist eine wichtige Säule der Verkehrswende und des Klimaschutzes. Den Unternehmen der Branche fällt gleichzeitig eine besondere Verantwortung als Garant für Mobilität zu, der sie sich verpflichtet fühlen. Daraus folgernd verdienen sie Unterstützung.

 

Hier gehts zur vollständigen bdo-Resolution

Fuhrgewerbe-Innung sieht sich durch Umweltbundesamt bestätigt

2019 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft an rund 20 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. 2018 waren es noch 42 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit weiter rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Hierbei sind überwiegend nur die etwa 400 automatisch messenden Stationen berücksichtigt. Die Daten von ca. 130 der 140 in Laboren analysierten Passivsammlern liegen erst im Mai 2020 vor. Beim Feinstaub gab es 2019 erstmals keine Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwertes.

Der Rückgang der mittleren NO2-Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen um etwa drei Mikrogramm pro Kubikmeter lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, nationale Maßnahmen wie Softwareupdates sowie die jährlich stattfindende Erneuerung der Fahrzeugflotte und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Modellierungen zeigen, dass Softwareupdates und Flottenerneuerung 2019 eine Minderung von ein bis zwei Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter bewirkten. Davon sind rund drei Viertel auf neue, sauberere Fahrzeuge zurückzuführen und nur etwa ein Viertel auf die Wirkung der Softwareupdates.

Diese Zahlen belegen, daß die turnusmäßigen Flottenerneuerungen bei PKW, LKW und Bussen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation leisten, ein Aspekt, den die Fuhrgewerbe-Innung in den Diskussionen um den Luftreinhalteplan und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge immer wieder hervorgehoben hat. Nach Auffassung der Innung bieten echte Anreize zur Fuhrparkmodernisierung deutliche höhere Potentiale zur Verbesserung der Situation und stoßen auf größere Akzeptanz als aktionistische Verbotsdiskussionen.

Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbund zu Gast in der Innung

Die Mitglieder des Regionalen Ausbildungsverbundes Friedrichshain-Kreuzberg waren am 10. Dezember zu Besuch in der Geschäftsstelle der Innung. Die Innung nutzte dabei die Gelegenheit, um über die Ausbildungsaktivitäten der Innung in dem Bereich der Auszubildendenakquise zu informieren. Frank Kroschel von Bus-Verkehr-Berlin KG und Laura Scholz von der Firma Scholz Umzüge GmbH nutzten ebenfalls die Chance, um den Akteuren des Regionalen Ausbildungsverbundes zu erläutern, wie die beiden Innungsbetriebe Auszubildende gewinnen und in welchen Ausbildungsberufen entsprechende Angebote bestehen.

Wirtschafts- und Verkehrspolitisches Gespräch

Im September setzte die Innung ihre Reihe verkehrs-, wirtschafts- und umweltpolitischer Gespräche mit Repräsentanten der regionalen Politik fort. Gemeinsam mit Michael Sünkler, Geschäftsführender Gesellschafter der in dritter Generation in Berlin-Reinickendorf beheimateten Sünkler Spedition + Transportlogistik GmbH begrüßten der Innungsvorsitzende Ulrich Schulz, der Ehrenvorsitzende Michael Eichen und Geschäftsführer Gerd Bretschneider Repräsentanten der CDU- und der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus am Standort des Unternehmens. Gefolgt waren der Einladung am 11.09.2019 der langjährige verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Oliver Friederici, der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Freymark sowie der Sprecher für Energie, Infrastruktur, Umwelt und Tierschutz  der FDP-Fraktion, Henner Schmidt.

 

 

Erörtert wurden vielfältige, das Gewerbe und die Politik bewegende Themen. Dazu zählten vor allem das Berliner Mobilitätsgesetz und die sich verändernden Prioritäten in der Berliner Verkehrspolitik. Die Innungsrepräsentanten äußerten hierbei ihre Sorge, dass die Rahmenbedingungen zulasten des Wirtschaftsverkehrs verschoben werden könnten, was wiederum in einer wachsenden Stadt zu Nachteilen bei der Ver- und Entsorgung, aber auch im Verkehrsgeschehen und in der Verkehrssicherheit führen könnte. Am Beispiel seines eigenen Unternehmens konnte Sünkler anschaulich vermitteln, mit welchen Problemen sich ein mittelständischer Betrieb und seine Kraftfahrer im Ballungsraum Berlin auseinandersetzen müssen. Sünkler nutzte aber auch die Gelegenheit, sein Engagement für die Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erläutern. Als erster Berliner Unternehmer setzte er einen LKW mit Abbiegeassistenten ein, mehr und mehr seiner Fahrzeuge verfügen über ein solches und andere Assistenzsysteme zur Verbesserung der Sicherheit.

 

 

Die Gäste konnten  sich am Beispiel eines der Fahrzeuge selbst einen Eindruck eines solchen Assistenten verschaffen.

 

Weitere Themen, die besprochen wurden, betrafen die Luftreinhaltung, die politischen Initiativen zur CO2-Bepreisung und die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung. Angerissen wurden auch Fragen der Bustouristik und der Stadtrundfahrten.

Verbändestellungnahme zum Entwurf des Luftreinhalteplans in Berlin

Fristgerecht haben acht Kammern und Verbände, darunter die Fuhrgewerbe-Innung, in einer gemeinsamen Stellungnahme Mitte Mai ihre Auffassungen zum Entwurf des neuen Luftreinhalteplans des Landes Berlin dargelegt.

 

Der Senat ist durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aufgefordert worden, bis Ende März 2019 einen neuen Luftreinhalteplan zu beschließen. Dieser Entwurf für einen Luftreinhalteplan 2018-2025 (LRP) sieht unter anderem Dieseldurchfahrtsverbote auf acht Straßen vor, an welchen der Wert von 36 μg/m3 überschritten wird.

 

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gemeinsame Stellungnahme der beteiligten Verbände zum Luftreinhalteplan

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